Finanz24.biz - das Portal für Finanzen, Finanzdienstleistungen, Fonds, Aktienfonds, Kapitalanlagen und alles rund um das Geld

Suche

Direkt zum Seiteninhalt

Beitrag von Capital und Denkmal, 03051 Cottbus

Fachinformationen

Vorteile bei Investitionen in eine Steuer- oder Denkmal-Immobilie

Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie gehört zu der attraktivsten Steuersparmöglichkeit in Deutschland. Doch sollte der Steuervorteil nicht der einzige Grund sein, eine Denkmal-Immobilie zu erwerben. Für den Investor ist die Langfristigkeit der Kapitalanlage zu bedenken. Nur ausgesuchte Immobilien von ausgewählten Bauträgern schaffen auf Dauer eine Wertsteigerung oder Werterhaltung.

Der Trend in wertvollen Altbauten zu wohnen ist ungebrochen. Die Mieter schätzen die Einzigartigkeit der Häuser, die individuelle Gestaltung der Räume, das herrliche Wohngefühl und die Liebe zum Detail.

Anleger nutzen die genialen Möglichkeiten der Investition in ein Kultur- oder Baudenkmal und profitieren vom Steuervorteil. Das Finanzamt am Vermögensaufbau des Anlagers teil.

Eine Steuer-Immobilie bietet Sicherheit - Rentabilität - Inflationsschutz.

Für eine Investition in Denkmal- oder Rendite-Immobilien sollte das Einkommen 1800,--€ Netto (Single) und 2500,--€ Netto (Verheiratet oder LG) pro Monat überschreiten. Dies gilt auch für eigen genutzte Denkmal-Immobilien!

12 Vorteile bei Investition in eine Steuer- oder Denkmal-Immobilie

  • neben der Rürup-Rente die einzige Möglichkeit der Steueroptimierung in Deutschland
  • ca. 30% Rückerstattung der Steuern bei entsprechendem Einkommen
  • steuerliche Abschreibung über 12 Jahre, 100% der anzuerkennenden Herstellungskosten
  • hohe Sicherheit bei einer Investition in eine Eigentumswohnung
  • Mietrendite
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung für Angestellte
  • Gewinn durch die aktuelle Unterbewertung deutscher Immobilien
  • Finanzierung auch ohne Eigenkapital
  • aktuell niedriges Zinsniveau
  • Wertsteigerung der Objekte durch Investition in Top Lagen
  • steuerfinanzierte Altersvorsorge
  • Selbstnutzer können 90% der anzuerkennenden Herstellungskosten absetzen


Der Inflationsschutz und die Wertsteigerung werden durch die Einzigartigkeit der Denkmal-Immobilien bestimmt. Anleger investieren nur in attraktive Lagen und profitieren von der aktuellen Unterbewertung der Immobilien. Die hohe Qualität der Bauträger sichert konstante Mieteinnahmen. Anleger sollten sich immer zu allen Vor- und Nachteilen beraten lassen!

Was ist eine Denkmal-Immobilie?

Immobilien, die als Baudenkmal bezeichnet werden, liegen in einem festgelegten Sanierungs- oder städtebaulichem Entwicklungsgebiet. Es wird von der Gemeinde in Zusammenarbeit mit der oberen und unteren Denkmalbehörde ausgewiesen.
Oft sind diese Immobilien besonders erhaltenswerte Objekte im Sinne der Denkmalbehörde, die es lohnt, zu erhalten und wiederherzustellen. Dazu gehören Objekte aller Epochen aber auch besondere Wohnkonzepte, die nicht unbedingt vom Alter her ein Baudenkmal vermuten lassen, sondern die aufgrund historischer Begebenheiten besonders erhaltenswert sind.

Beispiele hierfür sind das Blochmann- Carrè (Baujahr 1925) und die HoffmannsGärten (Baujahr 1953) in Leipzig. Diese Objekte wurden zu unterschiedlichsten Zeiten errichtet und erscheinen der Denkmalbehörde im Gesamtkonzept als besonders erhaltenswert.

Nach der deutschen Steuergesetzgebung gilt:

Kapitalanleger können 8 Jahre 9 %, 4 Jahre 7 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten
gem. § 7i EStG (Denkmalabschreibung für Immobilien) oder nach 7h EStG (Sanierungsabschreibung für Immobilien) steuerlich geltend machen. Zusätzlich werden 50 Jahre 2,0 % auf die Altsubstanz gem. § 7 Abs. 4 EStG (lineare Afa) angerechnet.

Eigennutzer können 10 Jahre 9 % der anzuerkennenden Wiederherstellungskosten (Sanierungsaufwand) gem. § 10f EStG (Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen) ansetzen.

Diese Information ersetzt keine steuerliche Beratung und hat bei jeder Person unterschiedliche steuerliche Auswirkungen. Daher sollte sich jeder Anleger fundierten steuerlichen Rat bei den beratenden Berufen holen, deren Tätigkeit jedoch honorarpflichtig ist.

Absetzbare Aufwendungen fremd vermieteter Eigentumswohnungen:

1. Geldbeschaffungskosten, die im Jahr der Anschaffung absetzbar sind

  • Vermittlungsgebühren für Darlehen
  • Notargebühren anteilig
  • Schätzkosten
  • Zuteilungsgebühren
  • Bereitstellungszinsen
  • Auszahlungsverluste wie Disagio
  • Gebühren für den Abschluss eines Bausparvertrages
  • Kosten für Fahrten zur Bank und zum Notar



2. Kosten, die mit dem Objekt abgeschrieben werden

  • Grunderwerbssteuer
  • Gebäudewert
  • Notargebühren anteilig
  • Aufwendungen, die dem Erhalt der Immobilie dienen
  • Sanierungs- und Modernisierungskosten
  • Kosten, die mit dem Betrieb der Immobilie zugerechnet werden
  • Maklercourtage


Die Risiken beim Erwerb einer Eigentumswohnung

Im Bereich der Denkmal-Immobilie liegt das Risiko im Erwerb der Wohnung, der nach dem deutschen Gesetz im nicht sanierten Zustand erfolgen muss, d. h. auf gut deutsch: Der Anleger kauft einen Haufen hässliches und altes Gemäuer. Für einen Anleger ist es wichtig, sich im Vorfeld den Bauträger genau anzusehen und sich Musterwohnungen zeigen zu lassen! Referenzobjekte aus vergangenen Jahren gehören zu jeder Besichtigungstour!

Die Einschätzung der Anerkennung der steuerlichen Absetzbarkeit erfolgt erst nach Beendigung der Baumaßnahme. Der Anleger hat als Investor immer das Risiko, dass die prognostizierte Anerkennung der steuerlichen Abschreibung gegebenenfalls von der tatsächlichen Anerkennung abweichen kann.
Ein schneller Verkauf der Immobilie ist meist nur mit hohen Verlusten zu realisieren, deshalb sollte auf genügend Liquidität im Vorfeld geachtet werden.

Die Finanzierung sollte unbedingt zum Anleger passen.

Ein weiteres Risiko besteht in der Vermietung. Steht die Wohnung leer, muß der Investor für den Mietausfall gerade stehen. Wichtig für ihn: Gut sanierte Wohnungen in begehrten und entwicklungsfähigen Lagen mit Potential mindern dieses Risiko erheblich.

Der Nutzen beim Erwerb von Immobilieneigentum überwiegt. Diese Form der Kapitalanlage, ob mit oder ohne Denkmal AfA ist zu empfehlen. Durch die Möglichkeit der steuerlichen Gesetzgebung ist eine wunderbare Möglichkeit entstanden, durch Investition Steuern zu sparen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen. Der Anleger partizipiert zunehmend von der Werthaltigkeit einer Immobilie. Alle gut situierten Menschen haben einen großen Teil Ihres Vermögens durch Immobilien erhalten. Krisen, egal ob in der Wirtschaft, der Politik und am Finanzmarkt, überlebt die Immobilie besser als eine andere Investition.

Die aktuelle Unterbewertung der deutschen Immobilien kann für jeden Anleger eine Chance sein!

Wir helfen Ihnen gern weiter.

Capital&Denkmal - Ihre Wirtschaftsberatung

Tel.: 0 35 54 / 77 60 10
eMail: info@cd-finanz.de
URL: http://www.capital-denkmal.de



Home | Über uns | Spezialisten | Fachinformationen | finanz. Absicherung | PLZ-Suche | Maklersuche | Spezialmakler | Seite anmelden | RSS abonnieren | Impressum | Kontakt | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü